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Was darf der Urlauber mitbringen?

Dieser Artikel wurde zuletzt am 16. Juli 2017 aktualisiert.

Die Jeans in New York, der Laptop in Dubai, die Kamera in Japan oder die Kopfschmerztabletten in der Türkei – Schnäppchenjäger kaufen dort ein, wo es am günstigsten ist. Doch nicht alles, was man im Urlaub kaufen kann, darf man ohne weiteres in Deutschland einführen. Ich habe mich gestern mit dem Zoll am Flughafen Münster/Osnabrück (FMO) getroffen und nachgefragt, was erlaubt ist.

Bevor Urlauber ins Flugzeug steigen, sollten sie sich über die Zollvorschriften informieren. Fotos: Thomas Limberg
Bevor Urlauber ins Flugzeug steigen, sollten sie sich über die Zollvorschriften informieren. Fotos: Thomas Limberg

„Bei Reisen aus EU-Staaten können Urlauber ihre Mitbringsel grundsätzlich ohne Abgaben und Zollformalitäten in Deutschland einführen“, berichtet Thorsten Schneider vom Zoll am Flughafen Münster/Osnabrück (FMO). Voraussetzung ist, dass diese nicht zum Handel bestimmt sind und dass es sich nicht um verbotene Gegenstände handelt. Zur Abgrenzung des gewerblichen Warenverkehrs vom privaten Reiseverkehr gibt es für bestimmte Warengruppen Richtlinien. So dürfen beispielsweise nur 800 Zigaretten oder wahlweise 400 Zigarillos bzw. 200 Zigarren oder 1 kg Rauchtabak mitgebracht werden. Auch für Alkohol gelten Höchstgrenzen. Es dürfen aus einem EU-Land maximal 10 Liter Spirituosen, 10 Liter Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops), 20 Liter Zwischenerzeugnisse (z.B. Likörwein, Wermutwein), 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) oder 110 Liter Bier eingeführt werden.
Stärker sind die Beschränkungen bei Reisen aus sogenannten Drittländern, also Ländern, die nicht der EU angehören. Von dort dürfen z. B. höchstens 200 Zigaretten mitgebracht werden. Für hochprozentigen Alkohol gilt hier eine Grenze von einem Liter.

Die belgische Schäferhündin Maja erschnüffelt Drogen.
Die belgische Schäferhündin Maja erschnüffelt Drogen.

Relativ klar ist: Selbst innerhalb der EU ist die Einfuhr von illegalen Waren wie Waffen und Drogen Tabu. Wie Schneider berichtet, tauchen trotzdem immer wieder derartige Gegenstände am FMO auf. Zum Aufspüren der illegalen Waren werden u. a. Hunde eingesetzt, die mit ihrer feinen Nase – je nach Ausbildung – Geld, Rauschgift, Teile von geschützten Tieren, Lebensmittel oder Tabak im Gepäck der Reisenden erschnüffeln können. „200 bis 300 Gepäckstücke schafft so ein Hund jeweils“, erklärt Zoll-Hundeführer Manfred Dertmann, der mit seiner belgischen Schäferhündin Maja schon so manchem Schmuggler das Handwerk gelegt hat.
Doch es sind nicht nur die illegalen Waren, die den Zöllnern unangenehm auffallen. Auch bei Medikamenten gibt es strenge Regeln. Theoretisch ist deren Einfuhr aus Drittländern komplett verboten. Lediglich bei Medikamenten zum Eigenbedarf drückt der Zoll ein Auge zu. Wie weit die Definition des Eigenbedarfs reicht, ist von Fall zu Fall zu klären. Als Richtwert gelten Medikamente für 90 Tage. Die Beweislast liegt immer beim Reisenden. Er muss glaubhaft versichern können, dass er die Medikamente benötigt. „Ein Mann mit Antibabypille, wird kaum glaubhaft versichern können, dass die Pille für den Eigenbedarf ist“, berichtet Zoll-Sprecherin Britta Flohtmann. In solchen Fällen werden die Medikamente vom Zoll konfisziert und an den Amtsapotheker weitergeleitet.
Für alle anderen Waren, wie etwa Kleidung, gibt es Grenzen. Wer aus einem Nicht-EU-Land die Heimreise nach Deutschland antritt, darf Waren im Wert von bis zu 430 Euro unbehelligt einführen. Wer mehr im Gepäck hat, muss die Ware verzollen.
Richtig teuer werden kann es, wenn Waren, die die Freimenge übersteigen, nicht angemeldet werden. Schon das heimliche Einführen von legalen aber zollpflichtigen Gütern ist Schmuggeln und erfüllt den Tatbestand der Steuerhinterziehung. Es drohen hohe Bußgelder und ein Strafverfahren. Bei geringeren Mengen drücken die Beamten zwar ein Auge zu und knöpfen dem Steuersünder lediglich die fälligen Gebühren plus 100 Prozent Strafzuschlag ab. Übersteigt der Nachbesteuerungsbetrag aber 130 Euro, gibt es ein Steuerstrafverfahren.
Wer erwischt wird, dem helfen auch keine Ausflüchte. „Handeln ist nicht angesagt“, stellt Dertmann klar. Was erlaubt ist und was nicht, ist eindeutig definiert. Zweifelt der Zoll z. B. an, dass der Wert der mitgebrachten Ware unter der Freimenge liegt, gilt auch hier die umgekehrte Beweislast. Reisende sollten also immer die Kassenbons der im Ausland gekauften Ware aufheben.

Schön, aber unter Naturschutz und damit nicht einfuhrfähig sind alle Korallenarten.
Schön, aber unter Naturschutz und damit nicht einfuhrfähig sind alle Korallenarten.

Übrigens, richtig teuer kann es bei Reise-Mitbringseln werden, die aus geschützten Lebewesen bestehen. Um diese einführen zu dürfen sind grundsätzlich Genehmigungen erfordelich. Genehmigungen, die eine Privatperson in der Regel aber nicht bekommt. Geschützt sind z. B. auch Korallen. Diese dürfen, selbst wenn sie zu tausenden abgestorben an den Stränden von tropischen Meeren liegen nicht mitgebracht werden.
Wer sicht nicht sicher ist, was mitgebracht werden darf und was nicht kann sich im Internet unter www.zoll.de informieren. Tauchen vor der Abreise Fragen auf, können Urlauber sich jederzeit am Zollschalter des Flughafens melden. „Wer sich nach der Ankunft unsicher ist, ob er etwas Zollpflichtiges im Gepäck hat, sollte beim Zoll den roten Ausgang wählen“, rät Schneider. Hier kann geklärt werden, ob ggf. Abgaben zu errichten sind. Eine Strafe hat der Reisende so nicht zu erwarten. Diese würde nur fällig, wenn der Reisende mit Waren über der erlaubten Freimenge den grünen Zoll-Ausgang wählt und somit eine falsche Steuererklärung abgibt.

Der Zoll am Flughafen Münster/Osnabrück

Die Bediensteten des Zolls am FMO überprüften im letzten Jahr 34384 Personen und 35288 Gepäckstücke. Dabei kam es zu 550 Aufgriffen. In Folge der Aufgriffe wurden 107 Strafverfahren sowie 28 Bußgeldverfahren eröffnet. Bei den Kontrollen stellten die Beamten rund 108000 Zigaretten, 130 Stücke Goldschmuck, 121 kg Fleischerzeugnisse sowie 24 Waffen sicher. Erfreulich ist ein Rückgang im Bereich des Artenschutzes: Gegenüber dem Vorjahr (44 Exemplare) wurden 23 weniger artengeschützte Waren gefunden. Beschlagnahmt wurden u.a. diverse Korallen sowie ein Jaguarfell.

Thomas Limberg

Ich bin Thomas – das Gesicht hinter Breitengrad66. Schon seit 2010 nehme ich meine Leser in diesem Reiseblog mit auf Reisen. Unterwegs gibt es fast nichts, für das ich mich nicht begeistern kann. Ob fremde Kulturen, sportliche Herausforderungen, einzigartige Natur, schicke Hotels oder außergewöhnliche Kulinarik – ich bin immer neugierig auf Neues. Auf keiner Reise fehlen darf meine Kamera, denn Fotografie ist eine meiner größten Leidenschaften. Besonders stolz bin ich darauf, dass Breitengrad66 bei der renommierten Wahl zum Reiseblog des Jahres 2020 von Touristik PR unter die 20 besten gewählt wurde. Mehr über diesen Blog und über mich gibt es HIER zu lesen.

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